In seiner Entscheidung vom 04.07.2023, veröffentlicht Anfang September 2023, entschied der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes über Wahlprüfungsbeschwerden und somit über die Gültigkeit der Landtagswahl aus dem Jahr 2022.
In dem Beschlusstext wird mehrfach festgestellt, dass das saarländische Wahl- recht momentan einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Allerdings wird auch angemerkt, dass dies, sollten sich Trends aus der Land- tagswahl 2022 verstetigen, so nicht auf Dauer gegeben sein muss. Klar wird auch dargestellt, dass dem Landtag bei der Ausgestaltung des Wahlrechts eine sehr hohe Verantwortung für Staat und Demokratie, jetzt und für die Zukunft, zukommt.
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag des Saarlandes beginnt eine Evaluierung des Landtagswahlrechts im Saarland.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassung- und Rechtsfragen, Wahlprüfung sowie Datenschutz und Informationsfreiheit (VR), hat dementsprechende Anhörun- gen durchzuführen und dann dem Landtag Vorschläge zur Modernisierung und Demokratisierung des Landtagswahlrechts zur Beratung vorzulegen.