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Einsetzung einer Enquêtekommission zur Vorbereitung auf künftige pandemische Lagen unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungen der „Coronazeit“

Der Landtag wolle beschließen:

Gemäß Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes wird eine Enquêtekommission eingesetzt, die sich mit der Vorbereitung auf mögliche neue pandemische Lagen unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungen aus der „Coronazeit“ beschäftigt.

Die Enquêtekommission soll,

auf Grundlage der Erfahrungen der „Coronazeit“ Konzepte erarbeiten, Vorschläge unterbreiten und Handlungsstrategien aufzeigen, wie es bei künftigen pandemischen Lagen gelingt,

  • Schulen offen zu halten.
  • das öffentliche, private und wirtschaftliche Leben zu gewährleisten (keine „Lockdowns“ mehr).
  • die Grundrechte zu wahren.
  • die Spaltung der Gesellschaft zu verhindern.
  • unbedachte und überflüssige Maßnahmen zu vermeiden. 
  • eine gute, faktenbasierte, effektive und vor allem panikfreie Information und Kommunikation der Lage wie des gesamten Forschungsstandes von zuständigen staatlichen Stellen zur Bevölkerung sicherzustellen.