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Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Corona“

Der Landtag wolle beschließen:

Gemäß Artikel 79 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit §§ 11 ff. des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.
Untersuchungsgegenstand sind die Maßnahmen, die gesetzlich, wie per Verordnung oder Verfügung, massiv in Rechte, zum Teil gar in Grundrechte, eingriffen.

Urteile des Bundesverfassungsgerichtes wie verschiedener Landesverfassungsgerichte belegen dabei jüngst, dass zahlreiche dieser Maßnahmen im Nachhinein nicht haltbar sind, noch je mit Recht und Gesetz in Einklang standen.

Die Maßnahmen, Vorschriften wie der durch die Regierung in Bund und Land in dieser Zeit aufgebaute Druck auf allen Ebenen spaltete die Gesellschaft ungemein, zum Teil unversöhnlich und fundamental.
Die Maßnahmen im Zuge von „Corona“ bedürfen daher einer umfassenden Aufklärung.